Logistik Lexikon

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DDP (Delivered Duty Paid): Bedeutung, Ablauf und Einordnung in Logistik und Versand

Begriffserklärung und Einordnung

DDP steht für Delivered Duty Paid (deutsch: „geliefert verzollt“). Es handelt sich um eine Klausel der Incoterms, also internationaler Lieferbedingungen, die im Außenhandel und in der Logistik genutzt werden, um Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer eindeutig zu regeln. DDP beschreibt dabei eine Lieferbedingung mit sehr weitreichender Verpflichtung auf Seiten des Verkäufers.

Im Kern bedeutet DDP, dass der Verkäufer die Ware bis zu einem benannten Bestimmungsort im Importland liefert und dabei grundsätzlich die Kosten- und Risikoübernahme so weit wie möglich trägt. Dazu gehören typischerweise Transportkosten, Organisation der Beförderung, sowie die Abwicklung der Einfuhrformalitäten einschließlich der anfallenden Zölle und Steuern. Der Käufer übernimmt in der Regel erst ab Übergabe am Bestimmungsort die weitere Verantwortung.

DDP wird häufig im grenzüberschreitenden Handel eingesetzt, wenn für den Käufer ein „Rundum“-Liefermodell gewünscht ist und die Abwicklung möglichst einfach erscheinen soll. Gleichzeitig ist DDP eine Klausel, die in der Praxis besondere Anforderungen an die Zoll- und Steuerfähigkeit des Verkäufers im Importland stellen kann, etwa in Bezug auf Registrierung, fiskalische Vertretung oder die korrekte Behandlung von Einfuhrumsatzsteuer.

Struktur, Merkmale und Einsatzfelder

DDP ist durch eine klare Zuordnung von Pflichten gekennzeichnet: Der Verkäufer organisiert die Lieferkette bis zum vereinbarten Ort und trägt die damit verbundenen Kosten und Risiken in sehr hohem Umfang. Im Vergleich zu vielen anderen Incoterms ist DDP damit eine der verkäuferlastigsten Klauseln. Typische Einsatzfelder finden sich im internationalen Versandhandel, in B2B-Beschaffungsszenarien mit klaren Service-Level-Erwartungen sowie bei Liefermodellen, in denen der Käufer keine eigenen Importprozesse etablieren möchte.

Zu den typischen Bestandteilen, die bei DDP vertraglich bzw. operativ relevant sind, zählen die Transportorganisation (Vor- und Hauptlauf sowie ggf. Nachlauf), die Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland und die Übernahme importseitiger Abgaben. Der benannte Bestimmungsort sollte dabei präzise definiert sein (z. B. Werk, Lager, Hub, Zustelladresse), da sich daran Zeitpunkt und Ort der Risikoübergabe sowie die Abgrenzung von Nebenleistungen orientieren.

In der praktischen Umsetzung wird DDP häufig mit Paket- und Expressnetzwerken sowie mit Speditionslösungen kombiniert. Die Klausel kann sowohl für Stückgut- und Containerverkehre als auch für KEP-Sendungen genutzt werden. In E-Commerce-Kontexten wird DDP zudem oft als Gegenmodell zu Lieferungen verstanden, bei denen Empfänger noch Einfuhrabgaben zahlen oder Zollformalitäten übernehmen müssen.

Bedeutung für Logistik und E-Commerce

Aus logistischer Sicht beeinflusst DDP die Prozessgestaltung entlang der gesamten Lieferkette. Da der Verkäufer auch importseitig verantwortlich ist, gewinnt die korrekte Planung von Zollabläufen, Dokumentenqualität und Datenverfügbarkeit an Bedeutung. Fehler in Warentarifierung, Warenwertangaben oder Ursprungsnachweisen können direkte Auswirkungen auf Laufzeiten, Kosten und die Zustellbarkeit haben, weil Verzögerungen im Importprozess typischerweise dem Verkäufer zugeordnet werden.

Im E-Commerce wird DDP häufig genutzt, um ein erwartbares Kundenerlebnis zu ermöglichen: Preise können als „all inclusive“ gestaltet werden, da Einfuhrabgaben und zollseitige Gebühren nicht erst bei der Zustellung sichtbar werden. Das reduziert in vielen Fällen Annahmeverweigerungen und vereinfacht Retourenentscheidungen, kann aber zugleich die Kalkulation komplexer machen. Insbesondere die korrekte Behandlung von Einfuhrumsatzsteuer, lokale Steuerpflichten sowie mögliche Registrierungsanforderungen im Zielland sind zentrale Faktoren, die die Umsetzbarkeit und Kostenstruktur bestimmen.

Operativ kann DDP je nach Land und Carrier-Modell unterschiedlich abgebildet werden. In manchen Konstellationen werden Abgaben im Rahmen von Verzollungsservices vorfinanziert und später dem Verkäufer belastet; in anderen Fällen muss der Verkäufer selbst als Importeur auftreten oder eine geeignete Struktur zur Importabwicklung sicherstellen. Damit ist DDP nicht nur eine Lieferbedingung, sondern häufig auch ein Treiber für die Wahl von Dienstleistern, Verzollungsmodellen und IT-Integrationen für Zolldaten.

Relevante und verwandte Begriffe

  • Incoterms: International anerkannte Regeln, die Pflichten, Kosten und Risikoübergang zwischen Verkäufer und Käufer im Warenhandel definieren.
  • DAP (Delivered At Place): Lieferklausel, bei der der Verkäufer bis zum Bestimmungsort liefert, der Käufer jedoch die Einfuhrabfertigung und Abgaben übernimmt.
  • DPU (Delivered at Place Unloaded): Lieferklausel, bei der der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort entlädt; Importabgaben sind nicht automatisch enthalten.
  • DDU (Delivered Duty Unpaid): Historische, nicht mehr gültige Bezeichnung aus früheren Incoterms; beschreibt vereinfacht eine Lieferung ohne bezahlte Einfuhrabgaben.
  • Einfuhrabfertigung: Zollprozess im Bestimmungsland, der die Freigabe der Ware zur Überführung in den freien Verkehr ermöglicht.
  • Einfuhrumsatzsteuer: Steuer, die bei der Einfuhr von Waren anfällt und je nach Land und Konstellation unterschiedlich behandelt wird.

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