Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist eine in der Europäischen Union verwendete Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte, die mit Zollbehörden in Kontakt treten. Sie dient dazu, Unternehmen und bestimmte andere Akteure in Zollverfahren eindeutig zu erfassen, damit Zollvorgänge nachvollziehbar, rechtssicher und systemseitig eindeutig zuordenbar sind.
Die EORI-Nummer ist im Zollkontext vergleichbar mit einer „Kundennummer“ gegenüber der Zollverwaltung, jedoch mit EU-weiter Gültigkeit. Sie wird bei der Übermittlung und Verarbeitung von Zollanmeldungen sowie in weiteren zollrelevanten Nachrichtenformaten genutzt. Damit unterstützt sie die standardisierte Kommunikation zwischen Unternehmen, Logistikdienstleistern und Behörden innerhalb der Zoll-IT-Systeme.
Im Unterschied zu rein nationalen Steuernummern oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ist die EORI primär auf Zollprozesse ausgerichtet. Sie ist keine Steuer-ID und ersetzt keine umsatzsteuerlichen Registrierungen. Ihre Rolle liegt in der Identifikation im Außenhandel, insbesondere bei Warensendungen, die Grenzen von Zollgebieten überschreiten oder zollrechtlichen Verfahren unterliegen.
Eine EORI-Nummer ist EU-weit eindeutig und grundsätzlich an einen Rechtsträger gebunden. In vielen Mitgliedstaaten beginnt sie mit einem Länderpräfix (z. B. „DE“), gefolgt von einer national festgelegten Zahlen- oder Zeichenfolge. Die genaue Ausprägung kann je nach Vergabestelle und nationalem Schema variieren, bleibt jedoch in den EU-Systemen als einheitlicher Identifikator verwendbar.
Zu den zentralen Merkmalen zählen die dauerhafte Zuordnung zu einem Beteiligten, die Verwendung in elektronischen Zollverfahren sowie die Wiederverwendbarkeit über verschiedene Zollvorgänge hinweg. Die Nummer wird typischerweise in Datensätzen geführt, die an Zollbehörden übermittelt werden, etwa im Rahmen von Import- oder Exportanmeldungen. Ebenso kann sie in begleitenden Dokumenten und Datenaustauschformaten auftauchen, in denen Beteiligte wie Anmelder, Ausführer, Empfänger oder Vertreter bezeichnet werden.
Typische Einsatzfelder ergeben sich überall dort, wo Zollbehörden eine eindeutige Identifikation verlangen. Dazu zählen insbesondere:
Einfuhr (Import): Abwicklung von Zollanmeldungen und Zuordnung von Verantwortlichkeiten in Importprozessen.
Ausfuhr (Export): Identifikation von Beteiligten in Ausfuhranmeldungen und zollrechtlichen Ausfuhrverfahren.
Zollvertretung: Abbildung von direkten oder indirekten Vertretungskonstellationen, in denen Dienstleister im Namen eines Unternehmens handeln.
IT-gestützte Zollkommunikation: Nutzung in elektronischen Meldungen und Systemen zur Plausibilisierung und Zuordnung von Beteiligten.
In der Praxis ist die EORI-Nummer damit ein Schlüsselmerkmal, um Akteure im Warenverkehr eindeutig zu identifizieren, Daten konsistent zu verarbeiten und Prozessketten im internationalen Versand und in der Logistik zollseitig abzusichern.

In Logistik und E-Commerce ist die EORI-Nummer vor allem deshalb relevant, weil grenzüberschreitende Warenbewegungen regelmäßig zollrechtliche Schritte auslösen. Sobald Waren importiert oder exportiert werden und eine Zollanmeldung erforderlich ist, muss in vielen Fällen ein eindeutig identifizierbarer Beteiligter angegeben werden. Die EORI-Nummer ermöglicht diese eindeutige Zuordnung in standardisierten Datenflüssen, die zwischen Versandplattformen, Speditionssystemen, Frachtführern und Zoll-IT ausgetauscht werden.
Die Nummer wirkt dabei als stabiler Identifikator über verschiedene Prozessstufen hinweg: von der Auftragserfassung und der Erstellung zollrelevanter Datensätze bis zur Übermittlung und Bearbeitung durch Behörden. Für operative Abläufe ist sie insbesondere dort bedeutsam, wo mehrere Parteien zusammenwirken, etwa Versender, Empfänger, Fulfillment-Dienstleister, Speditionen oder Zollagenten. Durch die eindeutige Kennzeichnung des verantwortlichen Wirtschaftsbeteiligten werden Rückfragen, Zuordnungsfehler und systemische Inkonsistenzen reduziert.
Auch in strukturierten Versand- und Fulfillment-Setups (z. B. zentrale Lagerstandorte mit internationaler Belieferung) spielt die EORI eine Rolle, weil Zollprozesse häufig wiederkehrend und datengetrieben ablaufen. In solchen Umgebungen wird die EORI-Nummer typischerweise als Stammdatum geführt und in verschiedene Dokument- und Datenarten übernommen, etwa in Zollanmeldedaten oder in zollnahen Begleitinformationen. Die Relevanz steigt mit der Anzahl an internationalen Sendungen, der Anzahl beteiligter Dienstleister und der Komplexität der verwendeten Zollverfahren.
Für die Qualität von Zoll- und Versanddaten ist entscheidend, dass die EORI-Nummer korrekt zugeordnet ist. Falsche oder fehlende Identifikationsangaben können in der behördlichen Verarbeitung zu Verzögerungen führen, weil Beteiligtenrollen nicht eindeutig validiert werden können oder ergänzende Informationen angefordert werden. In datengetriebenen Lieferketten ist die EORI daher ein wesentliches Element zur formalen Identifikation, nicht jedoch ein Ersatz für andere Pflichtangaben wie Warenbeschreibung, Warentarifnummer oder Werteangaben.
Zollanmeldung: Elektronische oder schriftliche Anmeldung von Waren bei der Zollbehörde zur Einfuhr, Ausfuhr oder für besondere Verfahren; enthält Angaben zu Ware, Wert und Beteiligten.
Wirtschaftsbeteiligter: Rechtsträger oder Person, die im Rahmen von Zollverfahren als verantwortliche oder beteiligte Stelle auftritt, etwa als Importeur, Exporteur oder Vertreter.
Zollvertretung (direkt/indirekt): Konstellation, in der ein Vertreter Zollformalitäten für einen anderen Beteiligten erledigt; die Beteiligtenrollen und Haftungsfolgen unterscheiden sich je nach Vertretungsart.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Steuerliche Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen; nicht gleichzusetzen mit der EORI-Nummer.
Warentarifnummer (HS-/CN-Code): Klassifizierungscode zur zolltariflichen Einreihung von Waren; Grundlage für Zölle, Verbote, Beschränkungen und statistische Auswertungen.
Incoterms: Internationale Lieferklauseln, die Kosten-, Risiko- und Pflichtenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer beschreiben; beeinflussen häufig, wer zollrechtlich als Beteiligter auftritt.
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